Die Gästewohnung der BGH

Unsere Ansprechpartnerin für unsere Gästewohnung: Frau van Dort

Sie planen eine Feier oder bekommen überraschend Besuch und wissen nicht, wo Ihre Eltern, Kinder oder Bekannten übernachten können? Als Mitglied der BGH haben Sie die Möglichkeit, für Ihre Gäste (max. 2 Personen) direkt bei der BGH eine kleine Gästewohnung anzumieten. Es besteht sogar die Möglichkeit, bei Bedarf ein eigenes Kinderreisebett aufzustellen.  

Die Gästewohnung befindet sich in der Warmsdorfstraße 21 (Ecke Schwalbenstraße). Ihre Gäste werden in einem großen vollständig eingerichteten Wohn-/Schlafzimmer mit einer Küchenzeile (inkl. Kaffeemaschine, Kühlschrank, Geschirr etc.) sowie einem Duschbad verweilen. Handtücher und Bettwäsche können gegen ein geringes Entgelt mitgemietet werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Der Mietpreis für die Gästewohnung staffelt sich je nach Dauer der Anmietung. Die genauen Preise erhalten Sie auf Anfrage. Die Anmietung erfolgt durch das Mitglied während der Bürozeiten in unserer Geschäftstelle im Hansaring. Hier ist auch die Abhol- und Rückgabestelle für den Wohnungsschlüssel.

Für eventuelle Nachfragen bzw. Reservierungen wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter im Büro. Für den Fall, dass Sie sich die Wohnung einfach nur mal anschauen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Gästewohnungen deutschlandweit

Überall in Deutschland gibt es die Möglichkeit, in Städten, Dörfern oder auf dem Land in Gästewohnungen günstig Urlaub zu machen. Die Genossenschaften agieren wie ein Netzwerk. Sie haben sich zusammen geschlossen und bieten allen Genossenschaftsmitgliedern diesen Service an. Im Internet können Sie unter www.wohnungsbaugenossenschaften.de/gaestewohnung-finden einen Überblick erhalten, wo überall Gästewohnungen zur Verfügung stehen.