Hinweis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die Baugenossenschaft Holstein eG nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.
Die Baugenossenschaft Holstein eG nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.